Unter dem Begriff Handschutz werden die unterschiedlichen Arten von Schutzhandschuhen und Armschutzmaßnahmen im Sinne einer
Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zusammengefasst.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat vor der Auswahl und dem Einsatz von PSA (hier Handschutz) seitens des Arbeitgebers eine
Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Nur wenn sich die festgestellten Gefährdungen weder technisch noch organisatorisch beseitigen
lassen, muss zum Schutz des Arbeitnehmers eine PSA, in diesem Fall ein geeigneter Hand- und/oder Armschutz, zur Verfügung gestellt
werden. Eine Verpflichtung zur Ermittlung der Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrenstoffen ergibt sich ebenfalls aus den §§16-20 der
Gefahrstoffverordnung.
Im Einzelnen liefern wir Schutzhandschuhe von KCL und dem Hersteller August Penkert:
Alle unsere Schutzhandschuhe erfüllen die Basisnorm EN 420 für Schutzhandschuhe.
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach EN 388
Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken
und Mikroorganismen nach EN 374
Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlen nach EN 421
Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
(Hitze und/oder Feuer) nach EN 407
Schutzhandschuhe gegen Kälte nach EN 511
Schutzhandschuhe für die Benutzer von handgeführten
Kettensägen nach EN 381
Schutzhandschuhe für den Umgang mit Handmessern nach EN 1082
Isolierende Schutzhandschuhe zum Arbeiten an unter
Spannung stehenden Teilen nach EN 60903
Schutzhandschuhe gegen Vibrationen nach EN 10819
Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659
Medizinische Einmalhandschuhe nach EN 455
Antistatische Schutzhandschuhe für die Elektronikindustrie/Produktschutz
Sonderanfertigungen nach Ihren Anforderungen sind möglich
Die oben genannten Hersteller garantieren erstklassige Qualitäten und Schutzeigenschaften unter Verwendung von Standardmaterialien und
innovativen Materialien, wie z.B. GoreTex, Kevlar, Karbon, Primaluft und Thinsulate und andere.