Unter dem Begriff Gesichtsschutz werden die unterschiedlichen Arten von Schilden und Visieren, in Verbindung mit
Kopfschutzeinrichtungen, im Sinne einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zusammengefasst.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat vor der Auswahl und dem Einsatz von PSA (hier Gesichtsschutz in Verbindung mit Kopfschutz)
seitens des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen.
Nur wenn sich die festgestellten Gefährdungen weder technisch noch organisatorisch beseitigen lassen, muss zum Schutz des
Arbeitnehmers eine PSA, in diesem Fall ein geeigneter Gesichtsschutz, zur Verfügung gestellt werden.
Gesichtsschutzgeräte müssen sicherheitstechnischen Grundanforderungen und Zusatzanforderungen genügen. Diese Anforderungen ergeben
sich aus der EN 1731: Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Drahtgeweben für den gewerblichen und nichtgewerblichen Gebrauch zum Schutz
gegen mechanische Gefährdung und/oder Hitzeeinwirkung.
Im Einzelnen liefern wir Gesichtsschutzgeräte der Marken Voss, Pulsafe und AOSafety:
Drahtschutzschilde und Kunststoffschutzschilde
Gesichtsschutzschilde aus Polycarbonat (PC)
in unterschiedlichen Größen, glasklar
Elektrikerschutzschilde, VDE-zertifiziert
Schutzschilde gegen Strahlungshitze, goldbedamft
Schweißerschutzschilde