Unter dem Begriff Gehörschutz werden die unterschiedlichen Arten von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zusammengefasst, die die
Einwirkungen des Lärms auf das Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat vor der Auswahl und dem Einsatz von PSA (hier Gehörschutz) seitens des Arbeitgebers eine
Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Dabei ist speziell zu berücksichtigen, ob eine Gehörgefährdung im Sinne der
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV B3 "Lärm" vorliegt.
Eine Gehörgefährdung liegt dann vor, wenn der Beurteilungspegel 85 dB(A) erreicht oder überschreitet oder der Höchstwert des nicht
bewerteten Schalldruckpegels 140 dB(A) erreicht oder überschreitet. Außerdem ist eine Gehörgefährdung auch im Grenzbereich von 85
dB(A) bei vorwiegend hoher Impulshaltigkeit einzelner Geräusche möglich (Impulszuschlag). Der Unternehmer ist für die Durchführung
von Geräuschpegelmessungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.
Im Einzelnen liefern wir Gehörschutzsysteme von Bilsom, Ear und Moldex:
Gehörschutzstöpsel für den einmaligen Gebrauch in unterschiedlichen
Ausführungen und aus unterschiedlichen Materialien,
auch in Spendersystemen
Gehörschutzstöpsel für den mehrmaligen Gebrauch
Bügel-Gehörschutzstöpsel
Detektierbare Gehörschutzstöpsel, z.B. für die Lebensmittelverarbeitung
Spendersysteme für Gehörschutzstöpsel
Kapselgehörschützer mit niedriger, mittlerer und hoher Dämmung
Kapselgehörschützer mit speziellen Bügelsystemen
Kapselgehörschützer mit eingebauter Elektronik zur Unterstützung
der Kommunikation
Kapselgehörschützer mit Verstärkereinrichtungen
Kapselgehörschützer mit Radioempfang/Audioeingang
Kapseln zum Befestigen an Schutzhelmen
Ersatzteile und Hygienekits