Unter dem Begriff Augenschutz werden die unterschiedlichen Arten von Schutzbrillen, im Sinne einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA),
zusammengefasst.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat vor der Auswahl und dem Einsatz von PSA (hier Augenschutz) seitens des Arbeitgebers eine
Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Nur wenn sich die festgestellten Gefährdungen weder technisch noch organisatorisch beseitigen
lassen, muss zum Schutz des Arbeitnehmers eine PSA, in diesem Fall ein geeigneter Augenschutz, zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind
im wesentlichen folgende Gefährdungen zu unterscheiden:
Mechanische Einwirkungen
Optische Einwirkungen
Chemische Einwirkungen
Thermische Einwirkungen
Kombinierte Einwirkungen
Im Einzelnen liefern wir folgende Schutzbrillen der Marken Pulsafe, AOSafety:
Einscheiben-Panorama-Schutzbrillen
Zweischeiben-Schutzbrillen aus Kunststoff
Zweischeiben-Schutzbrillen aus Metall
Laserschutzbrillen
Vollsichtbrillen
Über- und/oder Besucherbrillen
Schweißerschutzbrillen
Zubehör und Ersatzteile