Atemschutzgeräte sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor der Einwirkung von Schadstoffen in der
Umgebungsatmosphäre und/oder vor Sauerstoffmangel schützen. Atemschutzgeräte filtern entweder die schadstoffhaltige
Umgebungsatmosphäre oder liefern atembare Luft aus einer sekundären Quelle.
Schadstoffe sind, laut Gefahrstoffverordnung, z.B. radioaktive Stoffe, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze und deren Sporen),
biochemisch wirksame Stoffe (z.B. Enzyme, Hormone) und Stäube, soweit sie als Gase, Dämpfe oder luftgetragene Partikel vorliegen.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat vor der Auswahl und dem Einsatz von PSA (hier Atemschutz) seitens des Arbeitgebers eine
Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Nur wenn sich die festgestellten Gefährdungen weder technisch noch organisatorisch beseitigen
lassen, muss zum Schutz des Arbeitnehmers eine PSA, in diesem Fall ein geeigneter Atemschutz, zur Verfügung gestellt werden. Die
Beurteilung der Gefährdung schließt eine richtige Feststellung der Schadstoffe und die Kenntnis ein, ob sie Partikel, Gase, Dämpfe und
Sauerstoffmangel oder eine Kombination davon umfasst.
Die Beurteilung setzt voraus, dass entweder bereits ausreichende Informationen über die Konzentration der Schadstoffe am Arbeitsplatz
vorliegen oder dass Luftproben gezogen werden, um die durchschnittliche und die Spitzenexposition der Belegschaft zu messen.
Im Einzelnen liefern wir Atemschutzgeräte z.B. von Moldex, 3M und Ekastu:
Partikelfiltrierende Halbmasken (Einwegmasken) nach EN 149
Halbmasken und Viertelmasken nach EN 140
Vollmasken nach EN 136
Vollmasken, Halbmasken und Viertelmasken
mit Partikelfilter und Gebläse nach EN 147
Gasfilter und Kombinationsfilter nach EN 141
AX-Filter und Kombinationsfilter gegen niedrigsiedende
organische Verbindungen nach EN 371
Atemschutzgeräte für die Selbstrettung nach
EN 400, EN 401, EN 402, EN 403, EN 404
Druckluft-Schlauchgeräte nach EN 269, EN 270, EN 271