Um das Risiko von Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen möglichst gering zu halten, müssen die Betreiber dieser Institutionen
Hygienepläne erstellen. In diesen Formularen werden innerbetriebliche Verfahrensweisen der Infektionshygiene festgelegt und dienen somit
als Instrument des Hygienemanagements. Die Erstellung von Hygieneplänen ist für alle Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen,
Alten- und Pflegeheime, Kliniken und Versorgungseinrichtungen verbindlich.
Im Rahmen der Produkthaftung sind Hygienepläne ein wichtiger Schritt zum Nachweis der erbrachten Sorgfaltspflicht. Sie müssen an die
jeweiligen Anforderungen der Einrichtung angepasst sein und sich am aktuellen Reinigungsmittelbedarf orientieren. Gemeinsam mit dem
Hersteller dieser Reinigungsprodukte erstellen wir für Sie diese individuellen Hygienepläne. Reinigungs- und Desinfektionspläne gehören
ebenso in diesen Servicebereich wie die Erstellung von Hautschutzplänen speziell im Industriebereich.